Im
Familienrecht ist die Anwaltskanzlei Elwing langjährig tätig, sowohl
beratend im Vorfeld einer Eheschließung wie auch vor Begründung
sonstiger familienrechtlicher Verpflichtungen wie z.B. einer
Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsverpflichtung, als auch als ihr
anwaltlicher Vertreter bei außergerichtlichen und gerichtlichen
Auseinandersetzungen über familienrechtliche Ansprüche.
Ca. jede dritte Ehe wird geschieden. Dies hat vielfältige
Auswirkungen auf die Familie, insbesondere auf die Kinder und die
Beziehung der Kinder zu ihren Eltern, auf die Rechtsbeziehungen der
Eltern zueinander und die wechselseitigen Ansprüche.
Nicht erst mit der Trennung und Scheidung ergibt sich die
Notwendigkeit, sich mit dem Familienrecht auseinander zu setzen, dies
sollte vielmehr bereits vor der Eheschließung geschehen.
Die Ehe ist heutzutage aber nicht mehr die allein
anerkannte Form des Zusammenlebens zwischen zwei Menschen. Stark
zugenommen hat in den letzten Jahrzehnten die Anzahl derer, die in
einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Gleiches gilt für
homosexuelle Lebensgemeinschaften, deren Rechtsstellung jüngst mit der
eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare
gestärkt wurde. Auch in diesen Fällen empfiehlt es sich frühzeitig,
sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinanderzusetzen um etwaigen
Konflikten vorzubeugen.
Anwaltliche Beratung empfiehlt sich in weiten Teilen des
Familienrechts nicht nur, weil im Ehescheidungsverfahren und in
bestimmten weiteren Verfahren die Vertretung wenigstens einer Partei
durch einen Rechtsanwalt ohnehin zwingend vorgeschrieben ist, sondern
sie ist vor allem deshalb anzuraten, da das Familienrecht so komplex
und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet
ist, dass ohne kompetenten juristischen Rat der Verlust erheblicher
Ansprüche droht.
Die Anwaltskanzlei Elwing berät Sie daher insbesondere zu Fragen zum Eherecht
zur Scheidung, auch zum internationalem Scheidungsrecht