Familienrecht



Im Familienrecht ist die Anwaltskanzlei Elwing langjährig tätig, sowohl beratend im Vorfeld einer Eheschließung wie auch vor Begründung sonstiger familienrechtlicher Verpflichtungen wie z.B. einer Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsverpflichtung, als auch als ihr anwaltlicher Vertreter bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen über familienrechtliche Ansprüche.

Ca. jede dritte Ehe wird geschieden. Dies hat vielfältige Auswirkungen auf die Familie, insbesondere auf die Kinder und die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern, auf die Rechtsbeziehungen der Eltern zueinander und die wechselseitigen Ansprüche.

Nicht erst mit der Trennung und Scheidung ergibt sich die Notwendigkeit, sich mit dem Familienrecht auseinander zu setzen, dies sollte vielmehr bereits vor der Eheschließung geschehen.

Die Ehe ist heutzutage aber nicht mehr die allein anerkannte Form des Zusammenlebens zwischen zwei Menschen. Stark zugenommen hat in den letzten Jahrzehnten die Anzahl derer, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Gleiches gilt für homosexuelle Lebensgemeinschaften, deren Rechtsstellung jüngst mit der eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gestärkt wurde. Auch in diesen Fällen empfiehlt es sich frühzeitig, sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinanderzusetzen um etwaigen Konflikten vorzubeugen.

Anwaltliche Beratung empfiehlt sich in weiten Teilen des Familienrechts nicht nur, weil im Ehescheidungsverfahren und in bestimmten weiteren Verfahren die Vertretung wenigstens einer Partei durch einen Rechtsanwalt ohnehin zwingend vorgeschrieben ist, sondern sie ist vor allem deshalb anzuraten, da das Familienrecht so komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet ist, dass ohne kompetenten juristischen Rat der Verlust erheblicher Ansprüche droht.

Die Anwaltskanzlei Elwing berät Sie daher insbesondere zu Fragen zum Eherecht