Seit dem Jahr 2005 hat sich Anwaltskanzlei Elwing auf Grund des seither
stark gewachsenen Stamms chinesischer Mandanten auch im Bereich
Ausländerrecht spezialisiert und bietet daher Beratung und Vertretung
insbesondere in folgenden Bereichen an:
Migrationsrecht und Ausländerrecht
Visumsverfahren
Aufenthalt für Schulbesuch
Aufenthalt für Studium
Aufenthalt für Sprachaufenthalt
Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit
Aufenthalt nach § 11 BeschVO (Lehrkräfte, Spezialitätenköche)
Aufenthalt für Hochqualifizierte
Aufenthalt für Wissenschaftler
Aufenthalt zum Zwecke einer Selbstständigkeit
Familiennachzug
Arbeitsgenehmigung etc.
Asylrecht und Flüchtlingsrecht
Abschiebung
Duldung
Familienzusammenführung
Staatsangehörigkeitsrecht (Einbürgerung)
Als im Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei
kennen wir die Probleme unserer Mandanten. Wir helfen Ihnen
professionell weiter, wenn Sie
einen Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten,
die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert,
eine Arbeitserlaubnis nicht mehr erteilt wird,
das beantragte Asyl abgelehnt wurde,
eine Ausweisung verfügt wurde
eine Abschiebung wird
die Einbürgerung beantragen wollen
Personalien berichtigen wollen
eine Vorabzustimmung zu einem Aufenthaltstitel anstreben
eine nachträgliche Befristung einer Ausweisung wünschen.
Wir vertreten Sie im Verwaltungsverfahren wie auch im
verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahren. Und wenn erforderlich
verhandeln wir auch mit den Behörden, um für Sie pragmatische und
schnelle Lösungen zu finden.