Die Anwaltskanzlei Elwing ist seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im
Arbeitsrecht tätig und berät Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts,
insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, führt
Verhandlungen über Aufhebungsverträge, Forderungen und sonstige
Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag und vertritt Sie vor allen deutschen
Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht:
Gerade auf Grund des weiteren Schwerpunkts „Vertragsrecht“ bietet
die Anwaltskanzlei Elwing bereits vor Begründung eines
Arbeitsverhältnisses qualifizierte Beratung und Unterstützung an, um
vertragstypische Fehler von vorneherein zu vermeiden.
Die Anwaltskanzlei Elwing erstellt, überarbeitet und prüft für Sie
Arbeitsverträge und Geschäftsführerverträgen sowie alle ergänzenden
Vereinbarungen wie z.B. Provisionsregelungen, Zielvereinbarungen,
Dienstwagenregelungen und Arbeitnehmerdarlehensverträge,
Rückzahlungsvereinbarungen oder. Die Anwaltskanzlei Elwing
berücksichtigt dabei die auf Sie anwendbaren Tarifverträge sowie die
Vereinbarkeit mit der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu den
Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Insbesondere berät und vertritt die Anwaltskanzlei Elwing
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer bei
der einvernehmlichen Vertragsbeendigung, bei der Gestaltung von
Aufhebungsverträgen und bei Verhandlungen über Abfindungen.
Die Anwaltskanzlei Elwing erstellt und überprüft Arbeitszeugnisse,
findet Lösungen für bestehende Urlaubsansprüche und nachvertragliche
Wettbewerbsverbote.
Die Anwaltskanzlei Elwing berät Sie im Vorfeld von Kündigungen und
hilft dabei, Fehler und daraus entstehende Folgeprobleme zu vermeiden.
Sie berücksichtigt dabei die Vorschriften des Kündigungsschutzes,
einzuhaltende Kündigungsfristen sowie notwendige Beteiligung eines
Betriebsrates. In Ihrem Auftrag wird auch bereits im Vorfeld einer
Kündigungsschutzklage versucht eine gütliche Einigung zu erzielen.
Und selbstverständlich vertritt die Anwaltskanzlei Elwing Sie in
Kündigungsschutzprozessen, Verfahren wegen Abmahnungen, Prozessen wegen
offener Gehaltsforderungen und sonstiger arbeitsrechtlicher Ansprüche.