Ausländer- und Aufenthaltsrecht
- Visum und Einreise
- Aufenthaltstitel, Verlängerung, Niederlassungserlaubnis
- Familiennachzug und Fachkräfteeinwanderung
- Ausweisung, Abschiebung, Duldung, Abschiebungshaft
Die Kanzlei
Die Kanzlei wurde 1997 in Stuttgart-Vaihingen gegründet. Schon früh wurde das Ausländerrecht zum Schwerpunkt, zunächst vor allem für chinesische Unternehmen und ihre Beschäftigten, heute für Mandanten aus vielen Herkunftsländern.
Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst das Aufenthaltsrecht mit Visum, Aufenthaltstitel und Familiennachzug, das Asylrecht vom Verfahren beim Bundesamt bis zur Klage sowie die Einbürgerung. Die Kanzlei vertritt Sie bundesweit in Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten aller Instanzen. Wir klagen gegen ablehnende Bescheide, beantragen Eilrechtsschutz gegen drohende Abschiebungen und vertreten Sie auch in der Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Gegen eine drohende oder angeordnete Abschiebungshaft gehen wir vor den Amts- und Landgerichten vor.
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Stuttgart. Da sich vieles schriftlich erledigen lässt, vertreten wir Mandanten auch außerhalb der Region.
Mandantschaft
Wir vertreten Menschen aus vielen Regionen der Welt und kennen die rechtlichen Fragen, die sich aus der Lage in ihren Herkunftsländern ergeben.
Tätigkeitsschwerpunkte
Aktuell in Stuttgart
Viele Betroffene warten derzeit lange auf einen Termin oder eine Entscheidung. Wer einen befristeten Aufenthaltstitel hat, sorgt sich zu Recht um Arbeitsplatz, Sozialleistungen oder Reisen.
Ihr Aufenthaltsrecht hängt aber nicht vom Termin ab. Mit der richtigen Antragstellung und den richtigen Nachweisen lassen sich die meisten Nachteile vermeiden.
Termine bei der Ausländerbehörde können wir nicht vermitteln. Wir übernehmen die schriftliche Antragstellung und, wenn nötig, das gerichtliche Verfahren.
Aktuelles
Stand: 19.10.2026
Juli 2026
Fachkräfte, die ihre Stelle verlieren, haben jetzt mindestens sechs statt drei Monate Zeit, eine neue Beschäftigung zu finden. Befristete Aufenthaltserlaubnisse laufen sechs Monate über das Vertragsende hinaus. Bereits erfasste Fingerabdrücke können bei der Verlängerung wiederverwendet werden.
12.06.2026
Mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) gelten neue Regeln für Asylverfahren, Grenzverfahren und die Zuständigkeit der EU-Staaten. Die Dublin-III-Verordnung wurde abgelöst. Wir prüfen, was das für laufende und neue Verfahren bedeutet.
01.06.2026
Betroffenen in Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam wird nicht mehr automatisch ein Anwalt bestellt. Umso wichtiger ist es, frühzeitig selbst anwaltliche Hilfe zu suchen.
01.02.2026
Die Bundesregierung kann sichere Herkunftsstaaten jetzt per Rechtsverordnung bestimmen. Asylanträge aus diesen Staaten werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt, die Fristen sind dann besonders kurz.
Dezember 2025
Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht, etwa mit gefälschten Sprachzertifikaten, ist für zehn Jahre von der Einbürgerung ausgeschlossen.
30.10.2025
Die verkürzte Einbürgerung wurde abgeschafft. Für alle Anträge gilt wieder eine Aufenthaltszeit von in der Regel fünf Jahren.
24.07.2025
Der Nachzug von Ehegatten und Kindern zu subsidiär Schutzberechtigten ist für zwei Jahre ausgesetzt. Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen.
27.06.2024
Wer sich einbürgern lässt, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht mehr aufgeben.
ab 2026
Die Bundesregierung baut eine zentrale digitale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften, Auszubildenden und Studierenden auf. Sie soll schrittweise starten; die Rolle der Ausländerbehörden ist noch offen.
Juli 2027
Die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten läuft aus. Ob sie verlängert wird, ist offen.
17.10.2027
Seit dem 16.10.2026 erlaubt die Verordnung Abschiebungen in Rückkehrzentren in Drittstaaten, mit denen ein Abkommen besteht. Ab dem 17.10.2027 gelten auch die übrigen Regeln, darunter erweiterte Gründe und längere Dauer der Abschiebungshaft.
bis März 2028
Die EU hat den vorübergehenden Schutz bis März 2028 verlängert. Neu ankommende wehrpflichtige Männer erhalten ihn grundsätzlich nicht mehr; wer bereits Schutz hat, ist nicht betroffen.
Ratgeber
Was gilt, wenn Ihr Aufenthaltstitel abläuft und die Behörde keinen Termin vergibt.
Zum RatgeberWann eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist und was sie bewirken kann.
Zum RatgeberWelche Schritte nach der Zustellung sofort nötig sind und welche Fristen laufen.
Zum RatgeberWann ein Aufenthaltstitel erlischt und wie Fristverlängerung und Nichterlöschensbescheinigung helfen.
Zum RatgeberAblauf
Sie schildern uns Ihr Anliegen per E-Mail oder telefonisch und vereinbaren einen Termin zur Erstberatung. Vorab erhalten Sie unsere Mandatsbedingungen zur Unterschrift. Senden Sie uns Kopien der Bescheide und nennen Sie das Zustelldatum, denn viele Fristen sind kurz.
In der Erstberatung prüfen wir Ihren Fall, wägen die Erfolgsaussichten ab und nennen Ihnen das empfohlene Vorgehen und die Kosten dafür.
Wenn Sie uns beauftragen, schließen wir eine Vergütungsvereinbarung. Mit Ihrer Vollmacht nehmen wir Akteneinsicht, übernehmen die Korrespondenz mit Behörde oder Gericht und halten Sie schriftlich auf dem Laufenden.
Die Beauftragung erfolgt stets auf Grundlage einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Deren Inhalt und die voraussichtlichen Gesamtkosten erläutern wir Ihnen vor der Beauftragung.
Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Französisch. Die Fassungen dieser Website in weiteren Sprachen dienen nur Ihrer Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Wenn Sie keine dieser drei Sprachen sprechen, bringen Sie zu Besprechungen bitte eine Person mit, die Ihre Sprache und Deutsch beherrscht und für Sie übersetzen kann.
Schriftliche Nachrichten können Sie uns auch mit Hilfe eines Übersetzungsprogramms auf Deutsch, Englisch oder Französisch senden.
Kontakt
Termine zur Erstberatung vereinbaren Sie per E-Mail oder telefonisch. Ein Kontaktformular gibt es aus Gründen der Vertraulichkeit nicht.
E-Mail: rechtsanwalt@elwing.de
Telefon: 0711 74 21 50
Fax: 0711 745 68 75